Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen



1.Vertrag

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen umfassend unseres Angebotes gelten die nachstehenden Bedingungen, welche der Kunde bei Auftragsabschluss anerkennt. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.


2. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich rein Netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Ratenzahlung erhöht sich der Kaufpreis um die banküblichen Zinsen, Provision und Bankspesen. Angebote sind in jedem Falle freibleibend.


3. Lieferung

Der Umfang der Lieferung richtet sich nach dem Vertrag, insbesondere sind für Sonderausstattungen und Nebenleistungen die Vertragsabsprachen maßgeblich. Die Angabe des Liefertermins erfolgt grundsätzlich nur nach bestem Ermessen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit, falls nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und dieser besonders schriftlich festgehalten wird. Der Liefertermin kann sich durch Verzögerung der Lieferung der Unterlieferanten, durch höhere Gewalt und durch Umstände, die höherer Gewalt gleichstehen, verschieben. Schadenersatzforderungen bei Lieferverzug sind in jedem Falle im kaufmännischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen. Tritt der Käufer von einem erteilten Auftrag zurück, stehen dem Lieferer für entgangenen Gewinn und entstandene Verwaltungs- und Vertriebskosten 25% des Bruttoauftragswertes zu.


4. Verzug

Die Verzugszinsen betragen 12%. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Zinssatz nachweisen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, gelieferte Werbemittel und Waren, ohne Verzicht auf unsere Ansprüche, bis zur Befriedigung derselben, wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, den wir zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung für Benutzung und Wertminderung heranziehen können. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursverfahren des Bestellers wird der noch zu bezahlende Betrag sofort fällig. Ist der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer Rate in Verzug, so wird der Restkaufpreis sofort in voller Höhe fällig. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Für rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung erfolgt keine Haftung, Einziehungskosten trägt der Käufer.


5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Werbemittel und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und sind vom Auftraggeber bestens zu behandeln. Sie dürfen bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußert noch verliehen werden. Der Auftraggeber ist für jeden Schaden haftbar. Pfändungen und jede andere Gefährdung sind sofort mitzuteilen. Dritte sind auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.


6. Gewährleistung

Für alle von uns gefertigten Werbebeschriftungen leisten wir gegenüber dem Auftraggeber eine Gewähr von 12 Monaten vom Tage der Lieferung gerechnet. Für nicht in unserem Betrieb hergestellte Werbeelemente und Artikel gelten die Garantiebestimmungen der Unterlieferanten. Mängelrügen sind spätestens 8 Tage nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald die Fahrzeuge und Artikel nicht wie von uns angegeben behandelt oder irgendwelche Mängel ohne unser Einverständnis von anderer Seite behoben oder Veränderungen an denselben vorgenommen werden, oder wenn Mängel auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Zur Behebung irgendwelcher Mängel sind uns die Fahrzeuge und Werbeelemente anzuliefern. Die Kosten der An- und Rücklieferung trägt der Auftraggeber. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind in jedem Falle ausgeschlossen.


7. Erfüllungsstand

Erfüllungsstand für Lieferung und Zahlung ist 08237 Steinberg.


8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Auerbach/Vogtl.




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